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20-11-2014

Mit dem Auto unterwegs in Portugal

Mit dem Auto unterwegs in Portugal
Auch wenn die lange Fahrt nach Portugal viele Urlauber vor einer Anreise mit dem Auto abschreckt: Es hat gerade für Familien viele Vorteile, über ein eigenes Auto am Urlaubsort verfügen zu können. Allerdings sind die Zeiten lange vorbei, als man es im Süden Europas mit den Verkehrsregeln nicht so genau nahm. An welche Regeln man sich halten sollte, um den empfindlichen Strafen zu entgehen, steht im folgenden Artikel.

Die wichtigsten Strassenverkehrsregeln:
Wie in den meisten Ländern Europas sind Autofahrer auch in Portugal verpflichtet, auf die richtige Bereifung zu achten. Vor der Fahrt sollte man also die Profiltiefe der Reifen prüfen. Liegt sie unter vier Millimetern, sind neue Reifen fällig, die man zum Beispiel bei Tirendo bestellen kann.

In Portugal gilt wie auf Schweizer Strassen die Regel, dass Rechts Vorfahrt hat. Ausgenommen davon sind allerdings nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer und Fuhrwerke. Auch das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für alle Insassen Pflicht. Die Promillegrenze liegt wie in der Schweiz bei 0,5. Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten, es sei denn, man nutzt dazu eine Freisprecheinrichtung.

Die Höchstgeschwindigkeit in Portugal beträgt innerorts 50 km/h, ausserorts je nach Beschilderung 90 oder 100 km/h, auf Autobahnen 120 km/h. Übrigens gilt für Fahranfänger eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Autobahnen, solange die Führerscheinprüfung noch nicht länger als ein Jahr her ist.

Was tun bei einem Unfall?
Wenn es trotz aller Vorsicht doch zu einem Unfall kommt, heisst es die Nerven bewahren und einen Notfallplan im Kopf haben. Zuerst sollte man die örtliche Polizei informieren, damit diese ein Unfallprotokoll schreiben kann. Die Polizei sowie der Notarzt sind in Portugal unter der Telefonnummer 112 zu erreichen! Das Unfallprotokoll wiederum benötigt man für die Versicherung, um den Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Auf keinen Fall sollte man sich auf ein Schuldeingeständnis einlassen, sondern nur die technischen Umstände des Unfalls klären.

Wichtig sind ausserdem die Daten der Unfallbeteiligten. Dazu zählen der Name, die Adresse, Informationen zur Versicherung und das Autokennzeichen. Wie in der Schweiz dürfen sämtliche Unfallbeteiligte den Unfallort nicht verlassen. Im Zweifel wird das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht ausgelegt – auch in Portugal eine Straftat.

Bild: © istock.com/zulufriend

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